Schutz der Steindenkmäler



Kulturgüterschutz in der Schweiz


Unter dem Eindruck der massiven Zerstörung von Kulturgütern im 2.Weltkrieg wurde auf Initiative der UNESCO am 14.5.1954 das «Haager Abkommen zum Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten» (HAK) verabschiedet. Die Schweiz trat dem HAK 1962 bei und schuf 1966 ein Gesetz für den Kulturgüterschutz (KGS), dessen Vollzug seit 1984 durch die KGS-Verordnung geregelt ist. Wichtigstes Instrument ist das vom Bundesrat genehmigte «Schweizerische Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung» (KGS-Inventar), welches erstmals 1988 herausgegeben wurde und seit 2009 in revidierter Form vorliegt. Offizielle Verantwortung trägt der Fachbereich KGS im Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Etwa 300 Kulturgüterschutzräume (Staatsarchive, Bibliotheken und Museen) dienen permanent als Depoträume für die wertvollsten Bestände. Mit Beiträgen fördern Bund und Kantone die Erarbeitung von Sicherstellungsdokumentationen. Das 2004 in Kraft gesetzte und zweite Protokoll zum HAK, welches von der Schweiz ratifiziert wurde, sieht einen verstärkten Schutz für bedeutende Kulturgüter und die strafrechtliche Verfolgung bei ihrer Zerstörung vor.


Etwa 3200 Objekte sind im KGS-Inventar als Kulturgüter nationaler Bedeutung verzeichnet, mehr als 5000 Objekten ist regionale Bedeutung zugeordnet.


Am Schluss dieses Textes finden Sie die → Liste der Steindenkmäler nationaler Bedeutung. Angefügt sind dort auch Links zu den Listen der Objekte nationaler und regionaler Bedeutung des Fachbereichs KGS im Bundesamt für Bevölkerungsschutz. In einigen Kantonen oder Regionen gibt es ausserdem Geotopinventare, die Kulturgüter regionaler und lokaler Bedeutung enthalten. Links dazu finden Sie auf der Startseite des SSDI unter ‘Links → Kulturgüter-Inventare und → Geotop-Inventare’.



Gefahren für Kulturgüter


Gefahren für das Kulturgut stellen nicht nur bewaffnete Konflikte dar, sondern auch Naturereignisse und Brände. In der Schweiz, welche in ihrer jüngeren Vergangenheit weitgehend von bewaffneten Konflikten verschont wurde, konzentriert sich der Kulturgüterschutz aktuell vor allem auf Massnahmen gegen die Naturereignisse. Leider kommt es aber auch immer wieder zu Verlust, Beschädigung und Zerstörung von Kulturgütern durch Diebstähle, Vandalenakte, Unkenntnis und Gleichgültigkeit. Davon betroffen sind insbesondere gut erkennbare ortsfeste Bodenaltertümer wie Siedlungsstellen, Gräber, Heiligtümer, Wehranlagen, Burgstellen, Verkehrswege und – vor allem – viele Steindenkmäler. Meistens handelt es sich dabei um Kulturgüter regionaler und lokaler Bedeutung, aber auch Kulturgüter nationaler Bedeutung bleiben von solchen Beeinträchtigungen und vor Zerstörung nicht verschont, wie etwa die Beispiele der Felszeichnungen und Schalensteine von → Anniviers Grimentz VS (→ Schutz der Schalensteine und → Zerstörung einiger Schalensteine), Evolène VS, St-Léonard VS, Sils im Domlesch GR und von Zermatt VS zeigen. Detailbeschreibungen der Objekte finden Sie im Inventar bei den Kantonen GR (Sils,7411.01 bis 7411.16) und VS (Evolène 1983.03 bis 1983.30, insbesondere Evolène 1983.05) und Zermatt 3920.01 bis 3920.03 und 3920.04 bis 3920.15).



150 Jahre Bemühungen zum Schutz der Steindenkmäler in der Schweiz


Der Schutz von Steindenkmälern begann im 19.Jahrhundert im Kreis der Naturforscher mit dem Findlingsschutz, der viele der eindrücklichsten Findlinge der Schweiz vor der Verwertung als Baumaterial rettete. Federführend war die Schweizerische Naturforschende Gesellschaft (SNG) und die 1906 zur Erhaltung von Naturdenkmälern gegründete Schweizerische Naturschutzkommission (SNK), später der Schweizerische Naturschutzbund (SBN) und verschiedene kantonale naturforschende Gesellschaften. In den Kantonen Bern, Solothurn und Waadt wurden in der ersten Hälfte des 20.Jahrhundert Verzeichnisse von Findlingen, aber auch von Schalensteinen erarbeitet. Einige der den kantonalen Regierungen vorgelegten Objekte wurden als geschützt erklärt, mit Inschriften versehen und die Besitzer für diese Enteignung entschädigt. Für einen Teil dieser Objekte erfolgte ein Eintrag ins Grundbuch, was nach wie vor eine der sichersten Massnahmen für den dauerhaften Schutz des Objektes ist. Sie sichern die Meldepflicht bei Veränderung der Umgebung von den im Grundbuch eingetragenen Steindenkmälern. In einigen Kantonen gibt es heute anstelle der Eintragung einzelner Objekte im Grundbuch archäologische Zonen, in welchen Bautätigkeiten meldepflichtig sind. Seit dem Jahre 2000 wurden in einigen Kantonen oder Regionen ein Teil der Güter regionaler und lokaler Bedeutung in Geotopinventaren erfasst, die vereinzelt auch Steindenkmäler enthalten. Leider blieb die Liste dieser Inventare unvollständig, ausserdem wurden die Güter nicht nach einheitlichen Kriterien erfasst.



Schutzmassnahmen für die Steindenkmäler

 

1.     Inventare

 

Die wichtigste Massnahme für einen wirksamen Schutz ist die Erarbeitung von Inventaren, die öffentlich zur Verfügung stehen. Auch wenn ihnen keine Rechtswirkung zukommt, dienen sie doch als Grundlage für die Verwirklichung von Schutzmassnahmen. In jedem Fall ist aber die Mithilfe und Unterstützung der Verwaltungen von Kantonen und Gemeinden unerlässlich, damit neben den genauen Beschreibungen der Objekte (wie im vorliegenden Inventar) auch die Eigentumsverhältnisse gemäss Grundbucheintrag erfasst werden können.

 

        a)    Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung

                2009 vom Bundesrat in der 3. Fassung genehmigt (KGS-Inventar)

[Das Inventar ist als gedruckte Publikation erhältlich; die Liste der Objekte ist auch als Geografisches Informationssystem GIS im Internet einsehbar]

        b)    Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz IVS, ebenfalls mit einem GIS.

        c)    Kantonale und regionale Geotopinventare.

        d)    Inventar der schützenswerte Ortsbilder der Schweiz ISOS.

        e)    Bundesinventar der Landschaften- und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN.

        f)     Informationsplattform für schützenswerte Industriekulturgüter der Schweiz ISIS.

 

Links zu diesen und weiteren Inventaren finden Sie auf der Startseite des SSDI unter unter ‘Links → Kulturgüter-Inventare und → Geotop-Inventare’.

 

2.     Dokumentation

 

Mit der Dokumentation einiger Steindenkmäler sind in vielen Kantonen archäologische Dienste beauftragt. Die Erarbeitung dieser Dokumentationen muss vom Bund in allen Kantonen auch für Objekte regionaler und lokaler Bedeutung mit Subventionen unterstützt werden.

 

3.     Information

 

Vielfach wurden in der Vergangenheit Kulturgüter zerstört, weil man sich deren Bedeutung nicht bewusst war. In diesem Bereich ist vor allem der Kulturgüterschutz auf Bundesebene gefordert, welcher dieser Aufgabe mit der Erarbeitung verschiedener Publikationen Rechnung trägt. Die Informationsaufgabe gehört aber auch zum Pflichtenheft von archäologischen und historischen Vereinen und Gesellschaften.


 

4.     Lokaler Schutz einzelner Objekte

 

Eine positive Wirkung für den Schutz von Steindenkmälern ergibt sich, wenn mit den Objekten und ihrer Umgebung touristische Werbung gemacht werden kann, wie dies im Fall der Steinreihen von Falera und der Schalensteine von Grimentz der Fall ist. Ebenfalls wirkungsvoll ist die Beteiligung von Gemeinden in Zusammenarbeit mit archäologischen Dienststellen und den Ämtern für Denkmalschutz (Sils/Domleschg GR, Onnens VD und viele andere Gemeinden). Bei regional bedeutsamen Objektgruppen kann diese Aufgabe von archäologischen und historischen Vereinen oder der Gesellschaft für Schweizerische Volkskunde wahrgenommen werden.




Im KGS-Inventar 2009 verzeichnete Steindenkmäler nationaler Bedeutung


AG

Aarburg

Galgen

MA

 

Würenlos

Römischer Handmühlen-Steinbruch

R

BL

Aesch

Dolmengrab SOM-Kultur

N

 

Augst

Augusta Raurica, Lapidarium

R

 

Sissach

Prähistorische Höhensiedlungen

B

BE

Lauterbrunnen

Silberbergbaumine

MA

 

Monible

Eisenmine

MA

 

Reichenbach

Letzi

MA

 

Tavannes

Pierre Pertuis

R

 

Wimmis

Letzi

MA

GE

Genève *

Schalenstein, Skulptur, Meilensteine (musée d’art et d’histoire)

N/R

GL

Glarus Nord Näfels

Letzi

MA

GR

Chur *

Schalensteine, Menhirstatue, Grabstelen (Rät. Museum)

N

 

Falera

Steinreihe

N/B

 

Fläsch

Letzi

MA

 

Rothenbrunnen

Talsperre Hochjuvalt

MA

 

Sils/Domleschg

Felszeichnungen, Schalensteine (Carschenna)

B

JU

Courgenay

Dolmen (Pierre Percée)

N

NE

Bevaix

Steinreihen/Menhire (Treytel-A Sugiez)

N

 

Hauterive *

Dolmen, Menhire, Schalensteine (LATENIUM)

N

SH

Thayngen

Kesserloch: Höhle

N

SZ

Arth

Letzinen Schattenberg, Sonnenberg, Oberarth

MA

 

Rothenthurm

Letzinen, Wehrturm

MA

 

Sattel

Letzinen, Letziturm

MA

TI

Sant’Antonio

Bergbaumine

MA

VD

Nyon *

Meilensteine (musée romain)

R

 

Yverdon

Steinreihen/Menhire (Clendy), Meilensteine (musée château d’Yverdon)

N

VS

Anniviers Grimentz

Schalensteingruppe (Chlasche)

N ?

 

Ernen

Galgen

MA

 

Evolène

Schalensteine, Felszeichnungen

N

 

Hérémence

Höhlenburg (Grotte aux Fées)

MA

 

St-Léonard

Felszeichnungen, Schalenstein

N

 

Sion *

Dolmen, Menhire, Menhirstatuen (ville néolithique, musée archeol. Grange-à-l’Evêque)

N

 

Zermatt

Schalensteine, Felszeichnungen

N

 

            *                                  Museum

            N                                 neolithisch

            B                                 bronzezeitlich

            R                                 römisch

            MA                              mittelalterlich


Liste aller Objekte nationaler Bedeutung (A-Objekte) im KGS-Inventar 2009


Provisorische Kantonslisten der Objekte regionaler Bedeutung (B-Objekte) im KGS-Inventar 2009


Kulturgüter nationaler (und regionaler) Bedeutung auf der Schweizerkarte